Zur Klarstellung und Unterscheidung verwenden wir auf unserer Internetseite sowie in diesen AGB die folgenden Begriffe:
„Anbieter“ der Internetseite www.fahrrad-online-verkaufen.de ist die WE BUY YOUR BIKE LTD, Geschäftsführer: Tobias Peuckert, Laras 10-4, 8560, Paphos, Zypern.
„Verkäufer“ sind Nutzer unserer Internetseite, die mithilfe der Plattform ihr gebrauchtes Fahrrad//E-Bike//Pedelec verkaufen möchten und zu diesem Zweck eine Anzeige bei uns aufgeben.
Für die Geschäftsbeziehungen zwischen Anbieter und Verkäufer gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Verwendet der Verkäufer entgegenstehende Geschäftsbedingungen, wird deren Einbeziehung in das Vertragsverhältnis hiermit ausdrücklich widersprochen.
§ 1 Leistungsbeschreibung
1.1 Der Anbieter stellt dem Verkäufer unter www.fahrrad-online-verkaufen.de eine Plattform zur Verfügung, auf der er sein gebrauchtes Fahrrad//E-Bike//Pedelec zum Verkauf anbieten und verkaufen kann.
1.2 Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die nicht gewerbsmäßig mit Fahrrädern handeln.
§ 2 Kosten
Für die Erstellung und die Veröffentlichung eines Inserats erhebt der Anbieter keine Gebühren.
§ 3 Übermittlung der Fahrzeugdaten und sonstiger Umstände
3.1 Zum Zweck des Verkaufs übermittelt der Verkäufer mithilfe mehrerer Eingabemasken zunächst Angaben zum Zustand seines Fahrzeugs. Sämtliche Felder in den Masken sind dabei Pflichtangaben, es sei denn, die Felder sind nur als „optional“ gekennzeichnet. Im Hinblick auf die Pflichtangaben (z. B. Marke, Model, Modelljahr) hat der Verkäufer stets vollständige Informationen bereitzustellen. Alle Angaben, also auch solche, die nur optional abgefragt werden, haben im Übrigen wahrheitsgemäß zu erfolgen.
3.2 Bei der Datenübermittlung ist auch vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben, in welchem Zustand sich das Fahrzeug befindet. Mitzuteilen ist dabei insbesondere, ob das Fahrzeug Schäden (z. B. durch Unfall oder Umkippen), sowie technische oder optische Mängel aufweist. Auch reparierte Vorschäden sind anzugeben, es sei denn, es handelt sich um bloße Bagatellfälle, wie etwa kleine, oberflächliche Lackschäden.
3.3 Die Definitionen und mögliche Interpretationen der Eingabefelder zur Datenübermittlung ist durch den Anbieter ergänzend neben den Eingabefeldern mit einer „Infobox“ erläutert. Die Definition kann jeweils mit einem Klick auf das „i“ auf schwarzem Grund geöffnet und eingesehen werden. Der Verkäufer verpflichtet sich vor dem Übermitteln seiner Angaben sämtliche Definitionen mit seinen Angaben und dem tatsächlichen Zustand des Kaufgegenstands abzugleichen. Mit der Abgabe bzw. Bestätigung eines Angebots versichert der Verkäufer die Richtigkeit seiner Angaben gemäß der vorliegenden Definitionen. Ist der Verkäufer nicht in der Lage, den Zustand gemäß der Definitionen zu beurteilen, so hat der Verkäufer die Angebotsabgabe zu unterlassen. Für Schäden, die dem Anbieter durch die Übermittlung von falschen Angaben durch den Verkäufer entstehen, haftet der Verkäufer.
3.4 Verkäufer kann nur sein, wer Eigentümer des zum Verkauf stehenden Fahrzeugs ist, oder aber, wer vom tatsächlichen Eigentümer zur Veräußerung des Fahrzeugs ermächtigt wurde.
§ 4 Bilder des Fahrrad//E-Bike//Pedelec//Kaufgegenstands
4.1 Dem Verkäufer ist es gestattet, sein Verkaufsangebot mit Fotos zu illustrieren. Dabei verwendete Fotos dürfen nicht irreführend sein und müssen den tatsächlichen Zustand des angebotenen Fahrzeugs widerspiegeln. Es dürfen nur solche Bilder in die Datenbank des Anbieters hochgeladen werden, die der Verkäufer uneingeschränkt verwenden darf und die nicht mit Rechten Dritter, insbesondere Urheber- und/oder Persönlichkeitsrechten, belastet sind. Dies gilt insbesondere auch für Katalog-Bilder. Nicht gestattet ist zudem die Verwendung von Fotos, die unter Verstoß gegen das Hausrecht (Ort der Aufnahme) zustande gekommen sind, sowie solche, auf denen sich Personen befinden oder die gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstoßen.
4.2 Auf einem oder mehreren Bildern abgebildetes Zubehör, das in Verbindung mit dem Kaufgegenstand typischerweise genutzt werden kann oder sogar montiert ist, gilt als Teil des Kaufgegenstands. Der Verkäufer hat dafür Sorge zu tragen, dass Zubehör, das auf einem oder mehreren Bildern erkennbar ist, im Falle eines Ankaufs übergeben wird. Soll ein sichtbares Zubehörteil nicht Teil des Verkaufs sein, so ist dies explizit und unmissverständlich im Freitextfeld „Zubehör“ der Datenübertragung anzugeben oder ein neues Inserat mit eindeutigen Bildern zu übertragen.
4.3 Bilder, die zur Illustration von Beschädigungen dienen, sind so bereitzustellen, dass der Schaden eindeutig und sofort erkennbar ist. Ein Schaden, der nicht eindeutig erkennbar ist oder nur vermutet werden kann, gilt nur als angegeben, wenn er zudem im Freitextfeld „Schäden“ angegeben ist. Beschädigungen, die sich über mehrere Bauteile erstrecken, sind so zu dokumentieren, dass jedes beschädigte Teil erkennbar ist. Eine Beschädigung an einem Teil, die nicht eindeutig kenntlich gemacht wurde, gilt nicht als Bestandteil des Vertrags.
§ 5 Verantwortlichkeit für den Inhalt des Inserats, Haftungsfreistellung, Sicherungskopien
5.1 Verantwortlich für den Inhalt des Inserats ist ausschließlich der Verkäufer.
5.2 Sind die Angaben des Verkäufers im Inserat unzutreffend oder unvollständig (vgl. § 3 dieser AGB), haftet der Verkäufer hierfür im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, sofern in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist.
5.3 Der Verkäufer stellt den Anbieter von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen der Verletzung ihrer Rechte (z. B. Urheberrechte) durch das Inserat gegen den Anbieter geltend machen. Der Verkäufer übernimmt hierbei auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung des Anbieters, einschließlich sämtlicher Anwalts- und Gerichtskosten. Dies gilt nicht, wenn und soweit die Rechtsverletzung nicht durch den Verkäufer zu vertreten ist.
5.4 Der Verkäufer ist selbst dafür verantwortlich, übermittelte Informationen – etwa zum Fahrzeug – die er zu Zwecken der Beweissicherung, Buchführung oder zu anderen Zwecken benötigt, auf einem vom Anbieter unabhängigen Speichermedium zu archivieren.
§ 6 Preisvorschlag, bindendes Verkaufsangebot
6.1 Nach Veröffentlichung des Inserats erhält der Verkäufer vom Anbieter einen Preisvorschlag für das Fahrzeug bzw. den Kaufgegenstand. Ein rechtlich durchsetzbarer Anspruch hierauf besteht allerdings nicht.
6.2 Dem Verkäufer steht es nach Erhalt des Preisvorschlags frei, ob er sein Fahrzeug zu dem vorgeschlagenen Preis an den Anbieter veräußern möchte.
6.3 Ist der Verkäufer einverstanden, kann er durch das Klicken auf einen, ihm vom Anbieter für diesen Zweck gesondert zur Verfügung gestellten Button gegenüber dem Anbieter ein rechtlich bindendes Verkaufsangebot über sein Fahrzeug abgeben. Damit erklärt der Verkäufer seine Bereitschaft, sein Fahrzeug zu dem vom Anbieter vorgeschlagenen Preis und im Übrigen zu den folgenden Bedingungen an den Anbieter veräußern zu wollen:
6.3.1. Die Übereignung und die Fahrzeugübergabe findet am Standort des Verkäufers statt. Der Verkäufer ist verpflichtet, das Fahrzeug und die dazugehörigen Papiere zur Übergabe/Übereignung am Tag der Übergabe bereitzuhalten.
6.3.2. Einen Termin zur Abholung und Zahlung erhält der Verkäufer vom Anbieter innerhalb von einer bis drei Wochen, die Abholung erfolgt innerhalb von einer bis drei Wochen nach Abschluss des Kaufvertrags. Der Anbieter ist berechtigt, mit der Abholung und Bezahlung des Fahrzeugs einen Dritten zu beauftragen.
6.3.3. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt in bar.
6.3.4. Im Übrigen richten sich die weiteren Rechte und Pflichten der Parteien (z. B. mögliche Zurückbehaltungsrechte, Gewährleistungsansprüche, Verzugsfolgen, etc.) nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
6.3.5. Bei der Übergabe wird der Kaufgegenstand grundsätzlich nicht geprüft oder abgenommen. Der Spediteur überprüft bei der Abholung lediglich Mängel, die später als Transportschäden ausgelegt werden könnten, und dokumentiert diese. Die Dokumentation gilt keinesfalls als Abnahme oder wissentliche Aufnahme als Vertragsbestandteil, zumal der beauftragte Spediteur nicht berechtigt ist, Änderungen am Kaufvertrag vorzunehmen.
§ 7 Bindungsfrist
Der Verkäufer ist nach dem Klicken des Buttons zur Angebotsabgabe „Angebot verbindlich abgeben“ für die Dauer von 48 Stunden an sein Verkaufsangebot gebunden. Innerhalb dieser Bindungsfrist ist dem Verkäufer eine Veräußerung des Fahrzeugs an Dritte untersagt und kann Schadensersatzansprüche gegenüber dem Anbieter auslösen, die sich insbesondere, aber nicht ausschließlich, aus Ansprüchen durch den entgangenen Gewinn des Anbieters und Stornokosten eines Transporteurs begründen können.
§ 8 Annahme des Angebots durch den Anbieter, Abschluss eines Kaufvertrag
8.1 Dem Anbieter steht es innerhalb der achtundvierzig stündigen Bindungsfrist (§ 7) frei, ob er das Verkaufsangebot über das Fahrzeug annehmen möchte.
8.2 Nimmt der Anbieter das Verkaufsangebot an, erhält der Verkäufer vom Anbieter eine entsprechende Bestätigung durch Übersendung einer E-Mail. Erst dadurch kommt ein rechtswirksamer Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Anbieter über das Fahrzeug zustande.
8.4 Ein Anspruch des Verkäufers auf die Annahme seines Verkaufsangebots durch den Anbieter besteht ausdrücklich nicht. Kommt dem Verkäufer innerhalb der achtundvierzig stündigen Bindungsfrist keine Annahmeerklärung durch den Anbieter zu, kommt kein Kaufvertrag über das Fahrzeug zustande.
§ 9 Haftungsbeschränkung
9.1 Der Anbieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, des Schuldnerverzugs oder der vom Anbieter zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung haftet der Anbieter jedoch für jedes schuldhafte Verhalten von ihm, seiner gesetzlichen Vertreter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten).
9.2 Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner gesetzlicher Vertreter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
9.3 Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner gesetzlicher Vertreter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen.
9.4 Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle der Übernahme ausdrücklicher Garantien.
§ 10 Nutzungsbeschränkung
10.1 Der Anbieter behält sich vor, die Eingabemöglichkeit und Abrufbarkeit von Inseraten zeitweilig zu beschränken, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (Wartungsarbeiten). Der Anbieter berücksichtigt dabei die berechtigten Interessen, insbesondere durch Vorabinformationen.
10.2 Ebenso kann es aus technischen Gründen zeitweise nicht oder nur eingeschränkt möglich sein, freigeschaltete Inserate abzurufen (unvorhergesehene Systemausfälle). Der Anbieter ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich von Leitungsgebern, sonstige technische Störungen, auch wenn diese Umstände im Bereich von Unterauftragnehmern, Unterlieferanten oder deren Subunternehmern oder bei vom Anbieter autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern auftreten. Ansprüche ergeben sich für den Verkäufer bei nicht durch den Anbieter zu verantwortenden Ausfällen nicht.
10.3 Der Anbieter kann Inserate löschen oder von der Freischaltung ausnehmen, wenn diese inhaltlich und/oder von der Aufmachung her gegen diese AGB (v.a. §§ 3, 4 dieser AGB) oder gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen oder Rechte Dritter verletzen. Bei einem wiederholten oder einem besonders schwerwiegenden Verstoß behält sich der Anbieter vor, den Verkäufer von der weiteren Nutzung des Angebots dauerhaft auszuschließen. Ein Verzicht auf mögliche Schadensersatzansprüche des Anbieters ist mit der Löschung eines Angebots oder mit der dauerhaften Sperrung des Käufers nicht verbunden.
§ 11 Urheber- und Nutzungsrechte
11.1 Alle Daten, Informationen, Marken, Zeichen, Texte, Programme und Bilder der über die von Verkäufern eingestellten Inserate können dem Urheberrecht unterliegen. Ferner unterliegen auch die sonstigen vom Anbieter abrufbaren Bilder dem Urheberrecht. Die Veränderung, Weiterverarbeitung und Nutzung in Medien aller Art durch Dritte ist nicht gestattet. Die Rechte des jeweiligen Urhebers und des Verkäufers bleiben hiervon unberührt.
11.2 Der Verkäufer räumt dem Anbieter unentgeltlich das nicht-ausschließliche, zeitlich, geografisch und inhaltlich unbeschränkte, übertragbare und unterlizenzierbare Recht ein, die Inhalte, die dieser an den Anbieter übermittelt hat, online und offline zu verwerten, insbesondere die Inhalte öffentlich zugänglich zu machen, zu vervielfältigen, zu verbreiten und zu bearbeiten.
Dies umfasst auch das Recht des Anbieters
– zur Vervielfältigung der Inhalte auf beliebigen analogen und digitalen Bild- und Tonträgern (z. B. CD, CD-ROM, DVD, Speicherkarten, Festplatten, Videokassetten, etc.) und in beliebigen Printmedien (z. B. Zeitschriften, Zeitungen, Fachpresse, Plakate, Flyer, Broschüren, Newsletter)
– das Recht, die Inhalte mit anderen Inhalten (Texten, Bildern, Hyperlinks, Marken, Logos etc.) und anderen Werbemitteln zu verbinden und diese Verbindungen gemäß dieser Vereinbarung zu nutzen
– das Recht, die Inhalte zu bearbeiten oder bearbeiten zu lassen, insbesondere sie zu verkleinern, zu vergrößern, zu teilen, zu kürzen, zu modifizieren und diese Bearbeitungen gemäß dieser Vereinbarung zu nutzen. Der Anbieter wird dabei die inhaltlichen Aussagen und Angaben des Verkäufers zum Inserat nicht verändern
– das Recht, die Inhalte in beliebige Datenbanken einzuspeisen und dort abzuspeichern.
§ 12 Schlussbestimmungen
12.1 Der Nutzungsvertrag einschließlich dieser AGB unterliegt in Anwendung und Auslegung dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den Internationalen Warenverkauf vom 11. April 1998 ist ausgeschlossen.
12.2 Der Anbieter ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbelegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG).
12.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages zwischen dem Anbieter und dem Verkäufer einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder sollte sich hierin eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit des übrigen Vertrages bzw. der übrigen Bestimmungen nicht berührt.